Privatflugzeugführer, die keine Instrumentenflugberechtigung besitzen, bedürfen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Nacht der Nachtflugberechtigung nach FCL.810.
Die Ausbildung zur Nachtflugberechtigung kann nur in den Wintermonaten stattfinden, da erst dann die Tage kurz genug sind.
Fachliche Vorraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung sind:
Die Flugausbildung umfasst mindestens 5 Flugstunden nach Sichtflugregeln bei Nacht, davon 3 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 1 Stunde Überlandflugnavigation sowie 5 Starts und Landungen bei Nacht im Alleinflug.
5 Flugstunden TB 10 (Blockzeit) ca. | € 1.455,- |
Grundgebühr | € 120,- |
Theoretische Einweisung | € 95,- |
Summe |
€ 1.670,- |
Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%.
In den Preisen enthalten sind die Flugstunden inkl. Treibstoff, gesetzl. Versicherungen und das Fluglehrerhonorar. Nicht im Preis enthalten sind Lehrmaterial, Funksprechzeugnis, Prüfungsflüge, Prüfungs- und Landegebühren.
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